1. Vertragsgegenstand
- Der gemeinnützige Verein “die Urbanisten e.V.” Rheinische Straße 137, 44147 Dortmund, im Folgenden kurz “Verein” genannt, betreibt die “Urbanisten Manufaktur”, Huckarderstraße 10-12, 44147 Dortmund und stellt dem Nutzer Kurse, Räumlichkeiten, Werkzeug und Maschinen zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Mit Unterschrift des Nutzungsvertrages/Haftungsausschlusses erkennt der Nutzer die Geltung dieser AGB an.
- Der Nutzer ist innerhalb der vereinbarten Nutzung berechtigt, während der Öffnungszeiten und entsprechend der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der ausgehängten Hallenregeln die zur Verfügung stehenden Angebote des Vereins zu nutzen.#
2. Geltung der Vertragsbedingungen
- Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber dem Nutzer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Es gelten ferner die Werkstatt-Regeln, die jeweils am Eingang der Einrichtung zur Einsicht und Mitnahme ausliegt.
- Die Vertragsdauer endet mit Ablauf der vereinbarten Nutzung.
3. Gebühren
- Beiträge zur Nutzung von Kursen und Räumlichkeiten im Voraus zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag über die Vermietung, Entsorgung oder den Verkauf von allen anderen Waren und Dienstleistungen ist sofort und vor dem Verlassen der Räumlichkeiten zu entrichten. Käufliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vereins. Aus den Forderungen des Mietverhältnisses oder dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen steht dem Verein ein Vermieterpfandrecht an den Mietgegenständen zu, die sich in den Vermietungsräumlichkeiten befinden. Der Verein beruft sich ggf. auf §§ 562 ff. BGB und weitere Bestimmungen des BGB und kann das Pfandrecht sofort ausüben.
- Für Leistungen, die nach einer gewissen Zeit oder in regelmäßigen Abständen erfolgen, ist der Verein im Falle jeder mangels Kontodeckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Abbuchung, berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten, mindestens aber eine Pauschale von 3,00 € je Fall, zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift einzuziehen.
- Die Voraussetzungen für gewährte Ermäßigungen (Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten, u.ä.) sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Nutzer hat den Verein unverzüglich darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Der Verein behält sich vor, in diesem Fall den Beitrag auf den entsprechend günstigsten Normaltarif zu erhöhen. Der Nutzer hat ferner alle 12 Monate Nachweis zu erbringen, dass die weitere Gewährung der Ermäßigung gerechtfertigt ist. Erfolgt dies nicht, wird eine vereinbarte Ermäßigung außer Kraft gesetzt und der monatliche Beitrag wiederum auf den entsprechend günstigsten Normaltarif erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
- Änderungen der Anschrift und Kontoänderungen sind dem Verein unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt oder verzögert der Nutzer die Mitteilung, hat es die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
- Bei unseren Preisen handelt es sich um Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Steuer. Eventuell benötigte Verbrauchsmaterialien wie Sägeblätter, Schleifmittel, Bits, Staubsaugertüten etc., sind nicht im Mietpreis enthalten und gesondert zu erwerben.
4. Nutzungsvertrag/Haftungsausschluss
- Die Berechtigung zur Nutzung der angebotenen Leistungen wird durch einen gültigen Nutzungsvertrag/Haftungsausschluss ermöglicht. Der Nutzungsvertrag/Haftungsausschluss ist zwingende Voraussetzung zur Nutzung der Einrichtung. Zur ersten Ausstellung des Nutzungsvertrages/Haftungsausschluss wird ein amtliches Dokument mit Lichtbild benötigt (Personalausweis, Führerschein, Reisepass). Minderjährige benötigen einen Bevollmächtigten, der sich stellvertretend ausweist. Ohne Nutzungsvertrag/Haftungsausschluss kann der Zutritt nur in bestimmten ausgewiesenen Fällen – wie etwa offenen Vorträgen – gewährt werden.
- Der Verein schließt jede Haftung für Personen- und Sachschäden aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Vereins beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Vereins beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf.
- Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere eigener Werkzeuge aber auch Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen.
- Setzen Sie Ihren Haftpflichtversicherer von dem Benutzen der Mietobjekte in Kenntnis. Der Mieter haftet für außerordentliche Abnutzung, Beschädigung, Verschmutzung und jegliches Abhandenkommen der Mietgegenstände und derenTeile, unabhän- gig vom etwaigen Verschulden Dritter. Weitergehende Kosten, die durch Ausfall des Mietgegenstands entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die im Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der vermieteten Geräte stehen, auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall o. ä. auf Grund der Unbrauchbarkeit des Mietobjekts.
5. Kündigung
- Insbesondere behält sich der Verein vor, bei unzumutbarem Verhalten eines Nutzers oder bei erheblichen Verstößen gegen die AGB bzw. Hallenordnung dessen Nutzungsanspruch außerordentlich fristlos zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung durch den Verein entbindet den Nutzer bis zum ersten ordentlichen Kündigungstermin nicht von der Entrichtung von Beiträgen.
6. Öffnungszeiten / Schließungen
- Der Verein behält sich vor, in zumutbarer Weise und zumutbarem Umfang
- die Öffnungszeiten zu ändern,
- kurzfristige Schließungen im Falle technischer Revisionen oder Reparatur- und Wartungsarbeiten vorzunehmen,
- tageweise Teilbereiche oder den Betrieb insgesamt anlässlich von speziellen Veranstaltungen nach vorheriger Ankündigung zu schließen.
- Nutzer hat diesbezüglich keinen Anspruch auf Minderung der Beiträge, da diese Einschränkungen bereits in der Beitragskalkulation zugunsten des Nutzers berücksichtigt sind.
7. Pflichten des Vereins
- Der Verein stellt die in der Preisliste aufgeführten Werkzeuge und Arbeitsplätze gegen Entgelt zur Verfügung. Weiteres Werkzeug kann der Verein auf Anfrage zur Verfügung stellen, ein Anspruch hierauf besteht nicht.
- Alle Preise und Konditionen werden dem Nutzer transparent dargestellt und bei Bedarf erläutert.
8. Pflichten des Nutzers
- Den Anweisungen des Personals ist unbedingt und ohne Ausnahme Folge zu leisten.
- Das Betreten der Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr, ganz gleich von wem und aus welchem Grund die Einrichtung betreten oder benutzt werden. Grundsätzlich und ausnahmslos besteht in den gesamten Räumen Rauchverbot. Die Nutzung bestimmter ausgewiesener Werkzeuge und Maschinen bedarf separater Erlaubnis, welche jeweils durch Unterweisung, Schulung oder Kenntnisnachweis durch den Verein erteilt wird. Auch nach erfolgter Einweisung verbleibt alle Verantwortung für die sachgemäße und sichere Handhabung des jeweiligen Geräts beim Nutzer.
- Wer nicht die nötigen körperlichen oder geistigen Fähigkeiten besitzt, bestimmte Tätigkeiten auszuführen oder Einrichtungsgegenstände zu bedienen (bspw. durch Einfluss von Alkohol oder anderen Sucht- und Betäubungsmitteln) hat keinen Anspruch auf die Nutzung und kann unter entsprechenden Umständen der Halle verwiesen werden. Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit müssen dies dem Verein bei Mietvertragsschluss offenlegen und dürfen entsprechende Maschinen nicht oder nur unter Aufsicht bedienen.
- Der Arbeitsplatz und die Werkzeuge sind in einwandfreiem Zustand und gereinigt nach Mietende an den Verein zu übergeben. Muss vom Verein eine Reinigung oder Entsorgung vorgenommen werden, so werden diese Kosten dem Nutzer in Rechnung gestellt und sind vor Verlassen der Einrichtung sofort zu begleichen.
- Es ist strengstens untersagt, Gegenstände, die gegen allgemeine ethische und moralische Grundsätze verstoßen (u.a. rassistisch, diskriminierend, Gewalt verherrlichend, eine Religionsgemeinschaft herabsetzend sowie Waffen und deren Zubehör) in die Einrichtung mitzubringen, zu bearbeiten oder dort zu fertigen.
9. Kurse und Bildungsangebote
- Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular, per Mail, Telefon oder persönlich. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt nach einer Bestätigung. Anschließend ist die Gebür zu überweisen oder nach Absprache in bar zu bezahlen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte ein Angebot bereits belegt sein, ist ein Platz auf der Warteliste möglich.
- Alle Bildungsangebote sind inklusive Materialkosten.
- Am besten trägt man unempfindliche Kleidung die dreckig werden kann. Bitte im Winter warme Kleidung tragen, die großen Räume sind keine Wohnzimmer. Bitte pünktlich zu Kursbeginn da sein. Die Wartenden langweilen sich sonst und evtl. verpasst man wichtige Informationen.
- Alle Kurse finden ab einer Teilnehmerzahl von 4 Personen statt. Bei geringerer Teilnehmerzahl, oder falls wegen Krankheit der Kurs nicht durchgeführt werden kann, kann der Kurs abgesagt werden. Die Teilnehmer werden per E-Mail/Telefon benachrichtigt. Man erhält dann die bereits gezahlte Kursgebühr zurück oder eine Gutschrift für andere Kurse. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Stornierungen einer Kursanmeldung müssen schriftlich erfolgen. Eine Stornierung der Anmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn ist kostenlos. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen ist die gesamte Gebühr fällig. Selbstverständlich kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Bitte kommunizieren Sie rechtzeitig, wenn ein Kurs einmal nicht wahrgenommen werden kann – wir finden eine Lösung.
10. Mietgegenstände
- Der Nutzer muss bei Entgegennahme von Werkzeugen oder Maschinen diese auf Beschädigung prüfen und eventuelle Beschädigungen oder Defekte sofort dem Verein melden. Der Nutzer kommt für alle durch ihn entstandenen Schäden und Defekte an den Werkzeugen oder Maschinen des Vereins oder auch an seinen eigenen mitgebrachten und benutzten Werkzeugen und Materialien auf.
- Geräte werden nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und Hinterlegung einer Kaution verliehen. Die Sicherheitsleistung wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände und gegen Vorlage der aus- gestellten Quittung zurückerstattet. Die Abrechnung erfolgt bei Rückgabe. Eine telefonische Reservierung mit Angabe der kompletten Kontaktdaten ist möglich.
- Grundsätzlich ist mit dem Eigentum anderer, insbesondere des Vereins, sorgfältig und pfleglich umzugehen.
- Geliehene Werkzeuge und Maschinen sind ausschließlich in der Einrichtung zu benutzen, außer es wurde schriftlich anders vereinbart. Jeder Diebstahl oder Versuch eines Diebstahls wird sofort zur Anzeige gebracht und mit unverzüglichem Hausverbot belegt.
- Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass alle Werkzeuge, Maschinen sowie Einrichtungen zu jeder Zeit nutzbar sind. Dies ist beispielsweise bei einem Defekt, Reparaturvorgang oder Nutzung durch andere Nutzer der Fall.
- Die bei Abholung vereinbarte Mietdauer für Geräte ist verbindlich. In Absprache (persönlich) kann die vereinbarte Mietdauer verlängert werden. Bei verspäteter Rückgabe wird für den Zeitraum der Überschreitung ein Aufschlag von 100 % berechnet.Bei unterlassener Reinigung wird eine Pauschale in Höhe des Tagesmietpreises erhoben.
11. Sicherheit
- Für ausreichenden Arbeitsschutz und Arbeitskleidung ist der Nutzer selbst verantwortlich. Der Verein ist nicht verpflichtet, dies zu kontrollieren und kann bei Arbeitsunfällen nicht haftbar gemacht werden.
- Der Einsatz aller Werkzeuge und Maschinen ist nur zum bestimmungsmäßigen Gebrauch zulässig. Bei Unklarheiten in Bezug auf die sichere und sachgemäße Nutzung von Maschinen, Werkzeugen und Einrichtungsgegenständen ist von der Benutzung abzusehen oder müssen sich die entsprechenden Kenntnisse eigenverantwortlich angeeignet werden.
- Der Nutzer ist verpflichtet, sich nach den Vorgaben des gesetzlichen Brandschutzes und den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen zu richten und seine Tätigkeit darauf einzustellen. Vorhandene Feuerlöscher sind gekennzeichnet und im Brandfall vom Kunden zu benutzen.
- Austretende Gefahrstoffe und Flüssigkeiten sind unverzüglich wieder zu entfernen und in die vorgesehenen Behälter auf Anweisung einzulagern. Für falsche und unsachgemäße Einlagerungen von Schadstoffen und Flüssigkeiten in die Behälter übernimmt der Nutzer die Kosten einer fachgerechten Entsorgung.
12. Persönliche Gegenstände
- Die Unterbringung persönlicher Gegenstände des Kunden in der Einrichtung erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung. Dies gilt auch für den Verbleib von Gegenständen in den Mietboxen.
- Der Einsatz selbst mitgebrachter Werkzeuge und Maschinen sind dem Verein vor Beginn der Nutzung anzuzeigen.
- Mitgebrachte Werkstoffe, Abschnittreste und sonstiger Abfall sind vom Nutzer vollständig mitzunehmen oder in einer entsprechenden angemieteten Mietbox/Lagerfläche unterzubringen. Nach vorheriger Absprache können bestimmte Teile und Materialien (bspw. Holz und Metallreste) an den dafür vorgesehenen Plätzen deponiert werden. Andere Nutzer können diese dann zur Weiterverarbeitung entnehmen.
13. Beratung
- Der Verein kann nach seinem Dafürhalten oder auf Wunsch des Nutzers, fachliche und sachkundige Beratung vornehmen. Einen Anspruch oder ein Recht darauf hat der Nutzer jedoch nicht.
- Eventuell mündliche oder auch tatkräftige Hilfestellungen durch den Verein oder dessen Beauftragten erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
14. Daten der Nutzer
- Der Verein erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die er unmittelbar von Ihnen oder über die Nutzung seiner Einrichtungen wie auch seiner Internetseiten erhält.
- Der Verein versichert, dass sämtliche Daten seiner Nutzer streng vertraulich behandelt werden und unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften ausschließlich für
- die Verwaltung des Nutzungsvertrages,
- die Abwicklung der Beiträge,
- die Übermittlung von neuen Angeboten und aktuellen Informationen durch den Verein selbst verwendet werden.
- Der Nutzer ist berechtigt, Auskunft über die gespeicherten Daten und kostenfreie Korrektur oder Löschung nach Vertragsende zu verlangen.
15. Schlussbestimmungen
- Nebenabreden– Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
- Salvatorische Klausel– Sollten Teile des Vertrages / AGB, aktuell oder zukünftig, unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Änderungen der AGB– Der Verein ist berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zu Gunsten des Nutzers sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen des Vereins zumutbar ist. Der Verein wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Sie können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber “die Urbanisten”, Rheinische Straße 137, 44147 Dortmund, info@dieurbanisten.de zu widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird der Verein Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
Stand der AGB 08.02.2017 V.1.0
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